- Frei wählbarer Anlagebetrag1)
- Individuelle Laufzeit
- Garantierter Zinssatz
VR-Sparbrief
Mit unserem Sparbrief sicher anlegen
Legen Sie Ihr Geld in einem Sparbrief an. Bei unserem Sparbrief Ihrer Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Sichere Erträge mit unserem Sparbrief
Legen Sie Ihr Erspartes als Sparbrief an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1) und wählen eine Laufzeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je mehr Sie investieren und je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Sie erwartet eine garantierte Zinsgutschrift. Nach Beendigung der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Sparbrief
Anlagebetrag | ab 5.000,00 EUR |
1 Jahr |
- |
2 Jahre |
- |
3 Jahre | 0,25 % |
4 Jahre | - |
5 Jahre | 1,00 % |
7 Jahre | 1,10 % |
8 Jahre | - |
10 Jahre | 1,25 % |
Zinsänderungen vorbehalten!
Die Höhe der Zinsen beim Sparbrief ist abhängig von
- der Höhe Ihrer Einlage und
- von der Länge der Laufzeit.
Geben Sie in den Rechner unten Ihre Anlagesumme und die Anlagedauer ein. Fügen Sie dann den angebotenen Zinssatz hinzu und Sie sehen auf einen Blick, mit welchem Ertrag Sie fest rechnen können.
Wichtiger Hinweis: Da es sich beim Sparbrief um eine Einmalanlage handelt, sollten Sie bei der regelmäßigen Sparrate den Betrag "0" eingeben.
Häufige Fragen
Wenn Sie sich für die Anlage als Sparbrief entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie profitieren dafür von einem attraktiven Zinssatz und entscheiden sich mit dem Sparbrief für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.