- Sichere Rente – ein Leben lang
- Angehörige absichern
- Preisvorteil für Mitglieder
Private Rente für Mitglieder
Die sichere VR-MitgliederRente mit hoher Flexibilität
Die private Rente für Mitglieder VR-MitgliederRente unseres Partners R+V Lebensversicherung AG passt sich Ihrem Leben an. Mit ihr sichern Sie sich eine lebenslange, garantierte Rentenzahlung und bleiben dabei flexibel – und das in der Einzahlungs- und in der Auszahlungsphase. Zusätzlich können Sie durch die Dynamik eine kontinuierliche Anpassung an den steigenden Lebensstandard sowie einen möglichen Inflationsausgleich erreichen. Und als Mitglied der Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG genießen Sie einen besonderen Preisvorteil.
VR-MitgliederRente im Überblick
Sicherheit durch Garantie
Unser Partner R+V Lebensversicherung AG bestätigt Ihnen bereits mit Vertragsbeginn, wie hoch Ihre garantierte lebenslange Rente bei Rentenbeginn bzw. Ihre garantierte einmalige Kapitalabfindung sein wird. Diese garantierten Leistungen können sich dank einer Überschussbeteiligung zusätzlich erhöhen. Und wenn Ihnen in der Einzahlungsphase vor Rentenbeginn etwas zustößt, ist auch an Ihre Angehörigen gedacht. So erhalten Ihre Hinterbliebenen das eingezahlte Kapital als einmalige Kapitalleistung zurückerstattet. Im Todesfall nach Rentenbeginn erhalten Ihre Angehörigen die Rente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit weiter.
Ihre Vorteile bei der VR-MitgliederRente
- Sicherheit durch garantierte, lebenslange Rentenzahlungen
- Zuzahlungen und Kapitalentnahmen (Teilkündigungen) möglich1
- Reduzierung des Beitrags bei finanziellem Engpass möglich
- Flexible Verschiebung des Rentenbeginns möglich
Kurz erklärt: Die VR-MitgliederRente
Quelle: R+V (Stand Juli 2016)
VR-MitgliederRente im Detail
Flexibel in der Einzahlungs- und Auszahlungsphase
Sie können jederzeit Zuzahlungen ab 1.000 Euro bis zu 20.000 Euro pro Versicherungsjahr vornehmen. Auch sind in der Einzahlungsphase ab dem sechsten Versicherungsjahr Kapitalentnahmen (Teilkündigung) ab 1.000 Euro möglich. Im Rentenbezug kann einmalig eine Teilkündigung ab 1.000 Euro vorgenommen werden. Den Beitrag können Sie bei einem finanziellen Engpass reduzieren. Den Rentenbeginn können Sie vorziehen oder hinausschieben. Und bei der Auszahlung haben Sie die Wahl zwischen
- einer lebenslangen Rente,
- einer einmaligen Auszahlung,
- einer Kombination aus Teilauszahlung und lebenslanger Rente.
Konditionen
Berechnungsbeispiel
Monatlicher Beitrag |
50 EUR |
Geburtsdatum / Alter |
9. September 1989 / 30 Jahre |
Versicherungsbeginn | 1. August 2019 |
Alter bei Rentenbeginn | 67 Jahre |
Lebenslange garantierte monatliche Rente | ab 1. August 2056 |
- R+V-PrivatRente | 64,37 EUR |
- VR-MitgliederRente |
66,53 EUR |
oder einmalig garantierte Kapitalabfindung | ab 1. August 2056 |
- R+V-PrivatRente | 21.752,26 EUR |
- VR-MitgliederRente | 22.466,79 EUR |
Die hier dargestellten garantierten Leistungen erhöhen sich durch die Überschussbeteiligung.
Berechnungsgrundlagen: R+V-PrivatRente nach Tarif L sowie VR-MitgliederRente nach Tarif SLV, Beginn im Jahr 2019, Rentenbeginn mit 67 Jahren, Rentengarantiezeit 10 Jahre, Überschussverwendungsart in der Aufschubzeit: Bonus
Den Berechnungsbeispielen liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zugrunde:
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die aufgeschobene R+V-Rentenversicherung für Tarif L: Hier beträgt die Aufschubzeit, d. h. die Dauer zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn der Rentenzahlung, 30 Jahre und länger; Eintrittsalter höchstens 55 Jahre. Die Bedingungen gelten in gleicher Weise für den Mitgliedertarif SLV (81 KB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die aufgeschobene R+V-Rentenversicherung nach Tarif LY: Hier beträgt die Aufschubzeit, d. h. die Dauer zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn der Rentenzahlung, mindestens 5 Jahre, höchstens 29 Jahre und 11 Monate; Eintrittsalter höchstens 80 Jahre. Die Bedingungen gelten in gleicher Weise für den Mitgliedertarif SLVY (73 KB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Dynamik für aufgeschobene R+V-Rentenversicherungen (16 KB)
Häufige Fragen zur privaten Rente
Ihre Angehörigen erhalten die Rentenzahlungen während der Auszahlungsphase bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit. Diese ist ab Vertragsbeginn festgelegt und beträgt 10 Jahre.
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- In der Aufschubzeit ab dem 6. Versicherungsjahr und in der Rentenbezugszeit einmalig.