- Konto auf Guthabenbasis
- Bargeld ein- und auszahlen
- Überweisung, Lastschrift und Dauerauftrag
Basiskonto
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das in Euro und auf Guthabenbasis geführt wird. Es richtet sich primär an jene Verbraucher, die bisher noch keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben. In der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wurden schon immer Lösungen auch für Personen angeboten, die bisher über keine Kontoverbindung verfügten.
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto richtet sich primär an Verbraucher, die bisher noch über keine Kontoverbindung verfügen. Davon profitieren insbesondere Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Mit dem Basiskonto haben Sie Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Der Leistungsumfang des Basiskontos
- Bargeldeinzahlungen auf das Basiskonto in unseren Geschäftsstellen;
- Bargeldauszahlungen vom Basiskonto in unseren Geschäftsstellen und an Geldautomaten im Inland und im Ausland;
- Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf das Basiskonto oder ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Konto durch
- die Ausführung von Lastschriften (wiederkehrend/einmalig),
- die Ausführung von Überweisungen (einschließlich Terminüberweisungen und Daueraufträgen),
- die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Debit-Zahlungskarte; - Online-Banking auf Wunsch
Wir machen den Inhalt des Basiskontovertrags, die Eröffnung eines Basiskontos und dessen Nutzung nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe oder dem Erwerb von Geschäftsanteilen abhängig. Der Zugang zu einem Basiskonto darf von keinen zusätzlichen Voraussetzungen oder der Vereinbarung zusätzlicher Dienste abhängig gemacht werden.
Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Bitte füllen Sie den "Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags" vollständig aus und geben diesen in einer Filiale Ihrer Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG ab.
Die Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG prüft dann Ihren Antrag und wird Ihnen bei positivem Prüfergebnis innerhalb von zehn Geschäftstagen ein Angebot für ein Basiskonto unterbreiten.
Bankgeschäfte mittels PIN-TAN-Verfahren
Das Verfahren mit Persönlicher Identifikationsnummer (PIN) und Transaktionsnummer (TAN) ist eine bewährte Methode, mit der Sie im Online-Banking Aufträge erteilen können. Mit dem PIN-TAN-Verfahren erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte online direkt über unsere Website auf unserer Online-Banking-Plattform.
Bankgeschäfte mittels Banking-App
Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte, wann und wo Sie wollen. Mit unserer Banking-App haben Sie Ihre Finanzen im Griff – und in der Hosentasche. Egal ob unterwegs oder zu Hause, mit den mobilen Services greifen Sie jederzeit auf Ihr Konto zu.
Die Konditionen zu unserem RB-Basis entnehmen Sie folgender Datei.
Bei den dargestellten Angaben handelt es sich um einen Auszug aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die kompletten Entgelte können Sie bei unseren Beratern am Schalter im Preis- und Leistungsverzeichnis einsehen.
Neue Regelungen
Für die Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Raiffeisenbank Werratal-Landeck eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Häufige Fragen zum Basiskonto
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie ein geeignetes und gültiges Identifikationsdokument - wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatzpapier, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Ankunftsnachweis. Sollte Ihnen bereits eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt worden sein, benötigen wir auch diese.